Informationen zu E-Rechnung
Das Wichtigste zuerst:
Ja, mymovingpartner unterstützt den vollständigen Versand von E-Rechnungen. Dieser wird ab dem 01.01.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtend.
Aktivierung der E-Rechnung in zwei Schritten:
1. Hinterlegung der relevanten Unternehmensinformationen.
Folgende Unternehmensinformationen sind für die Erstellung von E-Rechnungen erforderlich.
Einstellungen > Firmenprofil > Rechtliche Informationen – Wichtig für E-Rechnungen
2. Aktivierung der E-Rechnung.
Unternehmen können festlegen, ob Rechnungen standardmäßig als E-Rechnungen erstellt werden sollen. Für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ist diese Option standardmäßig aktiviert.
Einstellungen > Rechnungseinstellungen > Standard-Rechnungsformat
Ist diese Option aktiviert, werden alle Rechnungen automatisch und ohne weitere Anpassungen im E-Rechnungsformat erstellt. Die Rechnungs-PDFs werden dabei automatisch mit einem strukturierten XML-Datensatz erzeugt.
Hintergrundwissen:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format ist ein standardisiertes elektronisches Rechnungsformat. Es kombiniert eine PDF-Datei mit maschinenlesbaren XML-Daten und ermöglicht dadurch einen effizienteren Austausch sowie eine automatisierte Verarbeitung von Rechnungen.
- Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich wird schrittweise eingeführt. Die einzelnen Phasen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
- Ab 01.01.2025
- Unternehmen müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, beispielsweise als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1, empfangen können.
- Der Versand von Rechnungen in einem strukturierten Format ist zulässig, aber noch nicht verpflichtend.
Rechnungen in Papierform oder in unstrukturierten Formaten, beispielsweise als einfache PDF-Datei, dürfen weiterhin versendet werden, sofern der Empfänger zustimmt.
- 01.01.2027
- Der Versand von Rechnungen in Papierform oder in unstrukturierten Formaten, beispielsweise als einfache PDF-Datei, ist nur noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt und der Vorjahresumsatz des ausstellenden Unternehmens höchstens 800.000 Euro beträgt.
- 01.01.2028:
- Der Versand von Rechnungen in einem strukturierten Format, beispielsweise als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1, ist für alle Unternehmen verpflichtend. Papierrechnungen und unstrukturierte Formate dürfen grundsätzlich nicht mehr für inländische B2B-Umsätze verwendet werden.