Informationen zu E-Rechnung

Das Wichtigste zuerst:

Ja, mymovingpartner unterstützt den vollständigen Versand von E-Rechnungen. Dieser wird ab dem 01.01.2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtend.


Aktivierung der E-Rechnung in zwei Schritten:

1. Hinterlegung der relevanten Unternehmensinformationen.

Folgende Unternehmensinformationen sind für die Erstellung von E-Rechnungen erforderlich.

Einstellungen > Firmenprofil > Rechtliche Informationen – Wichtig für E-Rechnungen

 

 

2. Aktivierung der E-Rechnung.

Unternehmen können festlegen, ob Rechnungen standardmäßig als E-Rechnungen erstellt werden sollen. Für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ist diese Option standardmäßig aktiviert.

Einstellungen > Rechnungseinstellungen > Standard-Rechnungsformat

Ist diese Option aktiviert, werden alle Rechnungen automatisch und ohne weitere Anpassungen im E-Rechnungsformat erstellt. Die Rechnungs-PDFs werden dabei automatisch mit einem strukturierten XML-Datensatz erzeugt.


Hintergrundwissen:

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format ist ein standardisiertes elektronisches Rechnungsformat. Es kombiniert eine PDF-Datei mit maschinenlesbaren XML-Daten und ermöglicht dadurch einen effizienteren Austausch sowie eine automatisierte Verarbeitung von Rechnungen.

- Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich wird schrittweise eingeführt. Die einzelnen Phasen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Quelle: https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/recht/steuerrecht/umsatzsteuer/umsatzsteuer-national2/elektronische-rechnungen-pflicht-ab-2025-6168870

  • Ab 01.01.2025
    • Unternehmen müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, beispielsweise als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1, empfangen können.
    • Der Versand von Rechnungen in einem strukturierten Format ist zulässig, aber noch nicht verpflichtend.   
      Rechnungen in Papierform oder in unstrukturierten Formaten, beispielsweise als einfache PDF-Datei, dürfen weiterhin versendet werden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • 01.01.2027
    • Der Versand von Rechnungen in Papierform oder in unstrukturierten Formaten, beispielsweise als einfache PDF-Datei, ist nur noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt und der Vorjahresumsatz des ausstellenden Unternehmens höchstens 800.000 Euro beträgt.
  • 01.01.2028:
    • Der Versand von Rechnungen in einem strukturierten Format, beispielsweise als XRechnung oder ZUGFeRD 2.0.1, ist für alle Unternehmen verpflichtend. Papierrechnungen und unstrukturierte Formate dürfen grundsätzlich nicht mehr für inländische B2B-Umsätze verwendet werden.